
Örtlicher Betriebsleiter
Viele Werksbahnen sind Gleisanschlüsse der nicht öffentlichen Eisenbahnen. Dadurch unterliegen diese Bahnen den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer.
Für diese Bahnanlagen ist die BOA (Bahnen ohne öffentlichen Anschluss) die vorgegebene Vorschrift. Die genutzte Eisenbahninfrastruktur muss sicher für den durchgeführten Eisenbahnbetrieb sein.
Als verantwortlicher Anschlussbahnleiter regeln Sie durch Ihr Handeln die Abläufe Ihrer Anschlussbahnen. Sie werden nach der Ausbildung und dem Fachgespräch bei der jeweiligen Landeseisenbahnaufsicht durch den Betreiber bestellt.
Dazu benötigen Sie persönliche und fachliche Voraussetzungen, die von der zuständigen Behörde geprüft werden. Für diese Fortbildung ist eine jährliche Schulung erforderlich.