Fördermöglichkeiten zur Kostendeckung der Weiterbildungsmaßnahme

Für eine Förderung unserer Weiterbildungsmaßnahme zum Triebfahrzeugführer gibt es viele Möglichkeiten.

Neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für Ihre künftige Tätigkeit gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen der Beantragung.

Um Ihnen den Weg leichter zu machen, haben wir einige Tipps zusammengefasst und die 3 wichtigsten Wege etwas genauer beschrieben:

2 Tipps für die Beantragung einer Förderung

Nehmen Sie sich vor dem Termin Zeit, um Ihre Argumentation vorzubereiten und aufzuschreiben:

  • Warum genau wollen Sie Lokführer werden?
  • Welche Berufschancen ergeben sich nach meiner Weiterbildung für mich?
  • Welche Absicherung gibt es für eine garantierte Anstellung im Anschluss?
  • Wie komme ich mit dem Lernaufwand klar?
  • Welche Unterstützung habe ich im familiären Umfeld und Freundeskreis?

Wenden Sie sich mit unserer Bildungsempfehlung und unserem Informationsschreiben an Ihren Sachbearbeiter:

Nach einem erfolgreich absolvierten Eignungstest und Vorstellungsgespräch, erhalten Sie von uns eine Bildungsempfehlung für Ihren Sachbearbeiter.

Zusammen mit unserem Informationsschreiben machen Sie es Ihrem Sachbearbeiter leichter, über eine Förderung zu entscheiden.

Förderung über einen Bildungsgutschein

Wo erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Dieser wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie sind arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht und benötigen die Fortbildung zur beruflichen Wieder­ein­glie­derung.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Legen Sie die Gründe für Ihren Wunsch auf eine Weiterbildung zum Triebfahrzeugführer dar.

Bitte bedenken Sie, dass kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht. Es zählen also Ihre Argumente.

Nach einem erfolgreich absolvierten Eignungstest und Vorstellungsgespräch, erhalten Sie von uns eine Bildungsempfehlung.

Von Vorteil ist es auch, Ihrem Sachbearbeiter das von uns im Informationsgespräch ausgehändigte Informationsschreiben auszuhändigen.

Geben Sie Ihrem Sachbearbeiter bezüglich eventuell entstehender Rückfragen unsere Kontaktdaten.

Wir helfen gern weiter.

Weitere Informationen.

Berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (Unfallkasse)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Ihr bisheriger Beruf kann von Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden (nur Rentenversicherung).
  • Ihr bisheriger Beruf kann von Ihnen aus gesundheitlichen Gründen aufgrund eines ‚Arbeits‘-Unfalls nicht mehr ausgeführt werden (Berufsgenossenschaft).
  • Die ‚Wartezeit von 15 Jahren‘ muss erfüllt sein (nur bei Rentenversicherung).
  • Es darf kein Ausschlussgrund – wie z.B. der Beamtenstatus – vorliegen (nur bei Rentenversicherung).

Wie beantrage ich eine berufliche Rehabilitation?

  • Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Reha-Berater in Verbindung. Dieser ist Ihr direkter Ansprechpartner und begleitet und überwacht das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
  • Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger oder der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft telefonisch in Verbindung, um mit Ihrem Berater in Kontakt treten zu können. Auch hier gilt unser kleiner Tipp ( Siehe Thema Bildungsgutschein).

Weitere Informationen: Rentenversicherung

Beispiel: BGHW.

Berufsförderungsdienst / Karrierecenter Bundeswehr

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind Soldat oder Soldatin auf Zeit und Ihre Dienstzeit endet.
  • Sie leisten freiwillig Ihren Wehrdienst ab – Achtung eingeschränkter Leistungsanspruch.
  • Leistungen sind bis zu 7 Jahre nach Dienstzeitende abrufbar.

Wie beantrage ich eine berufliche Förderung?

Der BFD (Berufsförderungsdienst) ist mit 16 regionalen Teams und an 86 Standtorten vertreten.

Für Sie zuständig ist der BFD Ihrer Region. Sie können diesen per Email kontaktieren und Ihr/e persönliche/r Berater/in wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Auch hier gilt unser kleiner Tipp – Siehe Thema Bildungsgutschein.